Montag, 23. Oktober 2017

Statistik über Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern

Das Bundesfinanzministerium hat Daten zur Einspruchsbearbeitung auf seiner Homepage veröffentlicht. Am Jahresende 2016 waren 2.397.750 Einsprüche unerledigt, davon 1.233.952 Einsprüche, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen und daher von den Finanzämtern nicht abschließend bearbeitet werden konnten. 
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgabeordnung/BMF_Anordnungen_Allgemeines/2017-10-19-statistik-ueber-die-einspruchsbearbeitung-in-den-finanzaemtern-jahr-2016.html