Samstag, 18. Februar 2017

Berücksichtigung selbst getragener Kosten bei der privaten Kfz-Nutzung

Der Bundesfinanzhof hat zwei für Arbeitnehmer freundliche Urteile zur Berücksichtigung selbst getragenener Kosten bei der Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung veröffentlicht. Hier der Link zur Pressemitteilung vom 15. Februar 2017: https://www.bundesfinanzhof.de/pressemitteilungen