Freitag, 20. Februar 2015

Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres steuerlich abzugsfähig

Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 4. Februar entschieden, dass Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres (in diesem Fall einer Katze) nach § 35a EStG abzugsfähig sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen. Das Bundesfinanzministerium vertritt übrigens im Schreiben vom 10. Januar 2014 eine andere Auffassung.