Montag, 28. Januar 2013

Rentenversicherungspflicht bei Minijobs beachten!

Mit Erhöhung der Minijobgrenze ab dem 1.1.2013 auf 450 Euro wurde auch eine Rentenversicherungspflicht für Minijobs eingeführt:

Minijobs, die im Jahr 2013 beginnen sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, die Arbeitnehmer müssen somit 3,9% Rentenversicherung aus dem Minijob-Entgelt bezahlen. Eine Befreiung hiervon ist auf Antrag möglich.

Für bestehende Beschäftigungsverhältnisse müssen Übergangsregeln beachtet werden: Wird bei einem vor dem 1. Januar 2013 begonnenen Minijob das monatliche Entgelt weiterhin bis maximal 400 Euro monatlich gezahlt, so bleibt alles unverändert.

Erfolgt bei einem bestehenden Minijob eine Verdiensterhöhung von 400 auf 450 Euro tritt Rentenversicherungspflicht ein. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit, sich auf Antrag befreien zu lassen.

Ob eine Befreiung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab, denn die Rentenversicherungspflicht kann auch Vorteile bringen, da man Ansprüche auf Altersrente bzw. Erwerbsminderungsrente mit einem relativ niedrigen Beitrag erwirbt

Freitag, 18. Januar 2013

Höher Einkommensteuergrundfreibetrag beschlossen

Der Bundestag hat gestern einer Erhöhung des Grundfreibetrags ab dem 1. Januar 2013 bzw. 1. Januar 2014 zugestimmt.http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/01/2013-01-17-PM05.html. Ebenfalls angenommen wurde das Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Abgelehnt wurde dagegen das Jahressteuergesetz 2013.

Freitag, 11. Januar 2013

Steuererklärungen für 2012 werden nicht vor Mitte März bearbeitet

Nach Aussagen des Chefs der Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, werden die Einkommensteuererklärungen des Jahres 2012 nicht vor Mitte März bearbeitet werden, da die Software noch angepasst werden muss. Der Bund der Steuerzahler fordert daher eine Verlängerung der Abgabefrist, die am 31. Mai endet.http://www.steuerzahler.de/Fiskus-laesst-Steuerzahler-warten/51226c60117i1p1520/index.html.
Die Verzögerung ist schwer nachvollziehbar da vom Steuerzahler immer die Einhaltung von Fristen erwartet wird. Ärgerlich ist das natürlich auch für die Steuerzahler, welche eine Steuererstattung erwarten.